LSG Thüringen - Urteil vom 13.11.2014
L 9 AS 678/12
Normen:
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 16.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 28 AS 6494/10

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Überschussbeteiligungen und Bewertungsreserven einer Kapitallebensversicherung als Vermögen

LSG Thüringen, Urteil vom 13.11.2014 - Aktenzeichen L 9 AS 678/12

DRsp Nr. 2015/7754

Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Überschussbeteiligungen und Bewertungsreserven einer Kapitallebensversicherung als Vermögen

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 12 Abs. 1;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Der am geborene Kläger bezieht gemeinsam mit seiner am geborenen Ehefrau und der am geborenen Tochter seit Januar 2005 Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Die Ehefrau des Klägers hatte eine 1992 beginnende kapitalbildende Lebensversicherung (...) bei der mit einer für den Vertragsablauf am 01. Juni 2010 garantierten Versicherungssumme von 3.423,- EUR und zusätzlich bereits für den Ablauf garantierten Leistungen aus Gewinnanteilen sowie nicht garantierten Gewinnanteilen.