Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegner zu tragen.
I.
Der Beschwerdeführer und Antragsgegner (im Folgenden: Antragsgegner) wendet sich mit seiner Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau, das ihn verpflichtet hat, den Beschwerdegegnern und Antragstellern (im Folgenden: Antragsteller) vorläufig höhere Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) für die Zeit vom 1. Mai bis zum 31. August 2014 zu bewilligen und an sie auszuzahlen.
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