Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.10.2016 wird aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Nürnberg zurückverwiesen.
II.Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg vorbehalten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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