Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen den Geschäftsführer des Jobcenters B-Stadt wegen Willkürakten bzw. der Zulassung von Willkürakten seiner Mitarbeiter ihr gegenüber.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|