LAG Hamm - Urteil vom 03.07.2014
15 Sa 211/14
Normen:
§ 613 a Abs. 1 Sätze 1,2 BGB; §§ 50, 77 BetrVG BV Überleitung vom 27.07.2006;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 13.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 576/13

Anspruch auf JubiläumsgeldAnspruch aus GesamtzusageAnspruch aus Gesamtbetriebsvereinbarung

LAG Hamm, Urteil vom 03.07.2014 - Aktenzeichen 15 Sa 211/14

DRsp Nr. 2014/17897

Anspruch auf Jubiläumsgeld Anspruch aus Gesamtzusage Anspruch aus Gesamtbetriebsvereinbarung

Ein von den Vertretern des Arbeitgebers und des Gesamtbetriebsrats unterzeichnetes Rundschreiben zur „Neuregelung der Jubiläumsgelder“ kann eine Gesamtbetriebsvereinbarung darstellen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.12.2013 - 3 Ca 576/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 613 a Abs. 1 Sätze 1,2 BGB; §§ 50, 77 BetrVG BV Überleitung vom 27.07.2006;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf ein Jubiläumsgeld.

Der 1964 geborene Kläger war seit dem 01.02.1988 bei der T AG als Produktionsmanager tätig. Zum 01.10.2006 ging das Arbeitsverhältnis auf die Beklagte über. Hierüber informierte die T AG den Kläger mit Schreiben vom 25.08.2006.

Die T AG verhandelte mit dem bei ihr gebildeten Gesamtbetriebsrat im Mai 1999 eine Neuregelung der Jubiläumsgelder (vgl. Bl. 144 f. d. A.). Diese Vereinbarung zur Neuregelung der Jubiläumsgelder, die als ZP-Rundschreiben Nr. 46/99 bei der T AG in den Verteiler gelangte (vgl. Bl. 59 d. A.), galt ab dem 01.10.1999.