LSG Hessen - Urteil vom 21.11.2022
L 5 KG 2/20
Normen:
§ 1 Abs. 2 Satz 1 BKGG; § 1 Abs. 2 Satz 2 BKGG; § 1 Abs. 3 BKGG; § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a BKGG; § 5 Abs. 1 BKGG; § 6 Abs. 2 BKGG; § 20 Abs. 1 BKGG; § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG; § 60d AufenthG; § 852 BGB;
Fundstellen:
FuR 2023, 4
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 10.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KG 4/20

Anspruch auf KindergeldAnforderungen an die Unkenntnis vom Aufenthaltsort der Eltern im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG - hier nach der Einreise des Kindes aus Afghanistan ohne Begleitung der Eltern

LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2022 - Aktenzeichen L 5 KG 2/20

DRsp Nr. 2023/3449

Anspruch auf Kindergeld Anforderungen an die Unkenntnis vom Aufenthaltsort der Eltern im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG – hier nach der Einreise des Kindes aus Afghanistan ohne Begleitung der Eltern

1. Von einer subjektiven Kenntnis vom Aufenthaltsort der Eltern oder des noch lebenden Elternteils des Kindergeld beanspruchenden Kindes i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG kann je nach den Umständen des Einzelfalls ausgegangen werden, wenn der Aufenthaltsort positiv bekannt war und sich keine Anhaltspunkte für eine Änderung desselben ergeben.2. Aufenthalt i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG ist im rein körperlichen Sinne zu verstehen und setzt nicht zwingend einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt voraus.3. Eine missbräuchliche Unkenntnis vom Aufenthaltsort kann im Einzelfall bei fehlender möglicher Nachfrage bestehen.

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 10. September 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

II. Die Beteiligten haben einander für beide Instanzen keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 1 Abs. 2 Satz 1 BKGG; § 1 Abs. 2 Satz 2 BKGG; § 1 Abs. 3 BKGG; § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a BKGG; § 5 Abs. 1 BKGG; § 6 Abs. 2 BKGG; § 20 Abs. 1 BKGG; § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG; § 60d AufenthG; § 852 BGB;

Tatbestand