BSG - Urteil vom 03.12.1996
10 RAr 7/95
Normen:
AFG § 141b Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ; MuSchG § 10 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1997, 2026
KTS 1997, 522
SozR-3 4100 § 141b Nr. 16

Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung

BSG, Urteil vom 03.12.1996 - Aktenzeichen 10 RAr 7/95

DRsp Nr. 1997/5330

Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung

1. Für eine Urlaubsabgeltung steht ein Anspruch auf Konkursausfallgeld nur zu, soweit die abgegoltenen Urlaubstage in den Konkursausfallgeld-Zeitraum fallen. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist dem Zeitraum vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst dann zuzuordnen, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Mutterschutzes erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses zum Ende der Schutzfrist beendet wird (Fortführung von BSG vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 11 und 10 RAr 7/93 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 12). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 141b Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ; MuSchG § 10 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung, einen Anspruch der Klägerin auf Urlaubsabgeltung bei der Berechnung von Konkursausfallgeld (Kaug) zu berücksichtigen.

Das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit J. G., Firma NPS-Handelskontor J. G., G., wurde zum 5. September 1991 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Vom 27. Mai bis 5. September 1991 war die Klägerin wegen Mutterschutzes nicht beschäftigt worden. Am 31. Juli 1991 hatte der Arbeitgeber die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt.