Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 14. März 2013 geändert. Der Bescheid vom 3. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. Januar 2012 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im gesamten Verfahren zu einem Drittel.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|