LSG Bayern - Beschluss vom 21.12.2015
L 11 AS 840/15 B ER
Normen:
SGB II § 24; SGG § 177; SGG § 86b Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 25.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AS 1264/15

Anspruch auf Kostenübernahme nach dem SGB II für eine Reise zum Besuch von Verwandten in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Ausübung des Umgangsrechts; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

LSG Bayern, Beschluss vom 21.12.2015 - Aktenzeichen L 11 AS 840/15 B ER

DRsp Nr. 2016/1868

Anspruch auf Kostenübernahme nach dem SGB II für eine Reise zum Besuch von Verwandten in den Vereinigten Staaten von Amerika zur Ausübung des Umgangsrechts; Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs

1. Die Regelungsanordnung setzt das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - das ist in der Regel die Eilbedürftigkeit - und das Vorliegen eines Anordnungsanspruches - das ist der materiell-rechtliche Anspruch, auf den der Antragsteller sein Begehren stützt - voraus; die Angaben hierzu hat der Antragsteller glaubhaft zu machen. 2. Zwischen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch besteht dabei eine Wechselbeziehung. 3. An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist. 4. Ist bzw. wäre eine in der Hauptsache erhobene Klage offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist wegen des fehlenden Anordnungsanspruches der Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen.

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.11.2015 - S 5 AS 1264/15 ER - wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 24; SGG § 177; SGG § 86b Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.