Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 5. April 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit und die Gewährung von Krankengeld über den 18. Januar 2001 hinaus.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|