Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 08.04.2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt vom Beklagten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom 01.10.2011 bis 31.03.2012.
Der 1979 geborene Kläger absolvierte am 20.04.2010 erfolgreich die Zweite Juristische Staatsprüfung. Im streitgegenständlichen Zeitraum bewohnte er zusammen mit seiner Mutter eine 64,55 m2 große 3-Zimmer-Wohnung in K.. Die Miete betrug 368,00 €, die Nebenkostenvorauszahlung (inklusive Heizkosten) 163,00 €. Hinzu kam 2011 eine Müllgebühr von jährlich 146,40 € (monatlich 12,20 €).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|