LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 03.12.2014
L 7 VE 10/13
Normen:
BVG § 1 Abs. 3; KOVVfG § 15 S. 1; OEG § 1 Abs. 1 S. 1; StGB § 176; StGB § 223;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 30.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 VE 21/10

Anspruch auf Opferentschädigung bei sexuellem Kindesmissbrauch; Keine Glaubhaftmachung des Vorwurfs bei fehlender zeitnaher Strafanzeige der Mutter nach dem Scheitern der Beziehung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.12.2014 - Aktenzeichen L 7 VE 10/13

DRsp Nr. 2015/9453

Anspruch auf Opferentschädigung bei sexuellem Kindesmissbrauch; Keine Glaubhaftmachung des Vorwurfs bei fehlender zeitnaher Strafanzeige der Mutter nach dem Scheitern der Beziehung

Angaben einer zum angegebenen Tatzeitpunkt erst 15 Monate alten Klägerin können bei der Prüfung eines Anspruchs auf Versorgung nach § 1 Abs. 1 S. 1 OEG wegen der Folgen von sexuellem Missbrauch nicht berücksichtigt werden, da das autobiographische Gedächtnis in aller Regel keine Erinnerungen an die ersten drei Lebensjahre enthält.

Zum Nachweis des sexuellen Missbrauchs an einem 15 Monate alten Kind.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BVG § 1 Abs. 3; KOVVfG § 15 S. 1; OEG § 1 Abs. 1 S. 1; StGB § 176; StGB § 223;

Tatbestand:

Umstritten ist eine Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Opfer für Gewalttaten (OEG).