LSG Bayern - Beschluss vom 30.11.2009
L 2 U 298/09 B PKH
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 118; SGG § 128; ZPO § 114;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 02.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 139/08

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung eines im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachtens bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Klage

LSG Bayern, Beschluss vom 30.11.2009 - Aktenzeichen L 2 U 298/09 B PKH

DRsp Nr. 2010/3422

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung eines im Verwaltungsverfahren eingeholten Gutachtens bei der Prüfung der Erfolgsaussicht der Klage

Im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach §§ 118, 128 SGG können im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten im Urkundenbeweis verwertet werden. Solche Gutachten sind keine Privatgutachten (hier: Zurückgreifen auf ein im Verwaltungsverfahren eingeholtes Gutachten für die Prüfung der Erfolgsaussicht). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 2. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 118; SGG § 128; ZPO § 114;

Gründe:

I. Streitig ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe.