LSG Bayern - Beschluss vom 04.12.2009
L 5 R 576/09 B PKH
Normen:
SGG § 114 Abs. 1; SGG § 73a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 30.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 14 R 8011/08

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung

LSG Bayern, Beschluss vom 04.12.2009 - Aktenzeichen L 5 R 576/09 B PKH

DRsp Nr. 2010/3433

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung

Weil das Prozesskostenhilfeverfahren nicht den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden (hier, wenn die Nichtabführung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen außer Frage steht). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 30.04.2009 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

SGG § 114 Abs. 1; SGG § 73a Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I. Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht.