LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 29.12.2011
L 13 AS 5141/11 B
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 25.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 AS 3179/11

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.12.2011 - Aktenzeichen L 13 AS 5141/11 B

DRsp Nr. 2013/3892

Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

1) Maßgebend für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung ist auch bei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des PKH-Antrags. 2) Bewilligungsreife tritt auch in solchen Verfahren erst ein, wenn alle für die Bewilligung von PKH erforderlichen Unterlagen, insbesondere der vollständig ausgefüllte Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die erforderlichen Belege vorgelegt worden sind und der Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat.

1. Maßgebend für die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung ist auch bei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des PKH-Antrags. 2. Bewilligungsreife tritt auch in solchen Verfahren erst ein, wenn alle für die Bewilligung von PKH erforderlichen Unterlagen, insbesondere der vollständig ausgefüllte Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die erforderlichen Belege vorgelegt worden sind und der Gegner Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]