Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 21. August 2017 - S
I.
Mit Beschluss vom 02.04.2014 hatte das Sozialgericht Regensburg (
Anschließende Anfragen zu einer eventuellen Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an den Bevollmächtigten des Ast zu 3) (mit Fristsetzung, Hinweis auf eine eventuelle Aufhebung und gegen Empfangsbekenntnis) blieben ohne Erfolg.
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