Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 27. September 2012 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für beide Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin Anspruch auf eine Witwenrente hat.
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