Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Januar 2008 aufgehoben, soweit ein höherer Regelsatz bzw ein Mehrbedarf für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2006 abgelehnt worden ist; insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist noch ein Anspruch des Klägers auf höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) für die Zeit vom 1.7.2005 bis 30.6.2006.
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