Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.02.2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Ehegatten hat.
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