LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 27.02.2024
L 6 P 6/20
Normen:
SGB XI § 33 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Stralsund, vom 18.09.2020
SG Stralsund, vom 23.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 P 34/18

Anspruch einer unter einer chronischen Darmkrankheit leidenden Pflegeversicherten auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.02.2024 - Aktenzeichen L 6 P 6/20

DRsp Nr. 2024/4066

Anspruch einer unter einer chronischen Darmkrankheit leidenden Pflegeversicherten auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung

Tenor

Die Beklagte wird auf das von ihr abgegebene Anerkenntnis unter Abänderung des Gerichtsbescheids des Sozialgerichts Stralsund vom 18. September 2020 verurteilt, der Klägerin Leistungen nach Pflegegrad 1 für den Zeitraum vom 01. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 zu gewähren.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren werden zu 1/4 der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB XI § 33 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung für den Zeitraum Mai 2018 bis Dezember 2022.

Die im Jahre 1960 geborene, bei der Beklagten pflegeversicherte Klägerin ist infolge einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung mit einem Ileostoma versorgt. Sie leidet zudem unter chronischen Schmerzen und einer Herz-Kreislauferkrankung. Am 11. Mai 2018 beantragte sie bei der Beklagten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.