LAG Hamm - Urteil vom 12.05.2015
14 Sa 904/14
Normen:
Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, § 241 Abs. 2, § 242,; § 611, § 613 BGB, § 99 BetrVG;
Fundstellen:
EzA-SD 2015, 14
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 08.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 5453/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruchs nach Erlangung eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Einstellung durch den BetriebsratPflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

LAG Hamm, Urteil vom 12.05.2015 - Aktenzeichen 14 Sa 904/14

DRsp Nr. 2015/14020

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruchs nach Erlangung eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Einstellung durch den Betriebsrat Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

1. Einem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers steht ein überwiegenden Interesses des Arbeitgebers entgegen, wenn ein betriebsverfassungsrechtliches Beschäftigungsverbot besteht, weil der Betriebsrat einen rechtskräftigen Beschluss über die Aufhebung der Einstellung des Arbeitnehmers nach § 101 BetrVG erlangt hat.2. Der Arbeitgeber kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aufgrund seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verpflichtet sein (§ 241 Abs. 2, § 242 BGB).