BAG - Urteil vom 21.07.2015
9 AZR 418/14
Normen:
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG vom 6. November 1984) § 1; Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG vom 6. November 1984) § 2; Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG vom 6. November 1984) § 3; Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG vom 6. November 1984) § 4; Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG vom 6. November 1984) § 5; Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG vom 6. November 1984) § 7; Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (AWbG vom 6. November 1984) § 9 Abs. 1; BetrVG § 37 Abs. 7; BGB § 267 Abs. 1 S. 1; BGB § 362 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 777/13
ArbG Hamm, vom 30.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2238/12

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung für die Zeit der Teilnahme an einem Seminar Weimarer Demokratie und faschistische Diktatur - Arbeitergeschichte im 20. Jahrhundert - der Kampf um soziale RechteBegriff der Zugänglichkeit einer Weiterbildungsmaßnahme für alle Arbeitnehmer

BAG, Urteil vom 21.07.2015 - Aktenzeichen 9 AZR 418/14

DRsp Nr. 2015/19988

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung für die Zeit der Teilnahme an einem Seminar "Weimarer Demokratie und faschistische Diktatur - Arbeitergeschichte im 20. Jahrhundert - der Kampf um soziale Rechte" Begriff der Zugänglichkeit einer Weiterbildungsmaßnahme für alle Arbeitnehmer

1. Eine von einer Gewerkschaft veranstaltete politische Weiterbildungsmaßnahme für Arbeitnehmer ist nur dann i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 AWBbG allen Arbeitnehmern zugänglich, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nicht nur Gewerkschaftsmitglieder, sondern alle interessierten Arbeitnehmer teilnehmen können und wenn das Programm in einer Weise kommuniziert wird, dass nicht nur Gewerkschaftsmitglieder hiervon Kenntnis nehmen können. Dies ist der Fall, wenn das Fortbildungsprogramm allgemein zugänglich im Internet veröffentlicht wird.