OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.07.2014
1 A 2267/12
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SVG § 53; SVG § 55c;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1456/11

Anspruch eines geschiedenen Soldaten auf Auszahlung der Mindestversorgung bei Erzielung erheblichen Erwerbseinkommens; Rückzahlung von unter Vorbehalt geleisteten Versorgungsbezügen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2014 - Aktenzeichen 1 A 2267/12

DRsp Nr. 2014/11332

Anspruch eines geschiedenen Soldaten auf Auszahlung der Mindestversorgung bei Erzielung erheblichen Erwerbseinkommens; Rückzahlung von unter Vorbehalt geleisteten Versorgungsbezügen

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.745,51 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SVG § 53; SVG § 55c;

Gründe

Der Antrag auf

Zulassung der Berufung

hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO liegen auf der Grundlage der maßgeblichen - fristgerecht vorgelegten - Darlegungen des Klägers nicht vor.