LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.11.2014
L 3 AL 972/14
Normen:
SGB III § 139 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 27.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 AL 4403/12

Anspruch eines Studenten auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit während des Studiums

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.2014 - Aktenzeichen L 3 AL 972/14

DRsp Nr. 2015/8460

Anspruch eines Studenten auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit während des Studiums

Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld eines Studenten. Es besteht ein materieller Unterschied zwischen einer vorlesungsfreien Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation einerseits und einer vorlesungsfreien Zeit zwischen zwei Lehrabschnitten andererseits.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 27. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagte erstattet auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsrechtszug.

Normenkette:

SGB III § 139 Abs. 2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt Arbeitslosengeld (Alg) für den Zeitraum vom 01. bis 30.09.2012.

Der am 25.08.1988 geborene Kläger meldete sich am 29.05.2012 arbeitslos und beantragte Alg. Die Anwartschaftszeit war erfüllt. Nach einer Erstbewilligung vom 29.05.2012 und einer Aufhebung wegen mitgeteilter Ortsabwesenheit vom 25.06.2012 beantragte der Kläger am 28.06.2012 erneut Alg. Dieses wurde ihm mit Bescheid vom 28.06.2012 für die Zeit vom 28.06.2012 bis zum 27.05.2013 mit einem täglichen Leistungsbetrag in Höhe von € 28,19 bewilligt.