LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 15.02.2024
L 3 U 26/20
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB X § 48;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 08.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 115 U 237/18

Anspruch eines Vertragsamateur-Fußballspielers auf Feststellung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls und Gewährung einer auf diesem basierenden Verletztenrente; Zusammenprall mit Gegenspieler als Arbeitsunfall

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2024 - Aktenzeichen L 3 U 26/20

DRsp Nr. 2024/4062

Anspruch eines Vertragsamateur-Fußballspielers auf Feststellung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalls und Gewährung einer auf diesem basierenden Verletztenrente; Zusammenprall mit Gegenspieler als Arbeitsunfall

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08. Januar 2020 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 1 S. 1; SGB X § 48;

Tatbestand

Streitig zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch des Klägers auf Feststellung weiterer Folgen sowie auf Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls aus dem Jahr 2010.