Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch des Klägers auf Feststellung weiterer Folgen sowie auf Gewährung einer Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls aus dem Jahr 2010.
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