Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat.
Im Übrigen wird der Beschluss der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. September 2018 geändert.
Es wird festgestellt, dass die Initiativverfahren
a)zur Beschaffung einer taktischen Taschenlampe (mit definierten Mindestanforderungen) für die Kontrolldienste Maut und SKD des Bundesamtes für H. ,
b)zur Beschaffung von schnitthemmender bis schnittfester Bekleidung (mit Ausnahme von Handschuhen) für die Kontrolldienste Maut und SKD des Bundesamtes für H.,
c)zur Beschaffung von Selbstverteidigungsgeräten für die Kontrolldienste Maut und SKD des Bundesamtes für H.
im Stufenverfahren zu behandeln sind.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
a) b) c) d)
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|