LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.06.1999
3 Sa 538/98
Normen:
BetrVG §§ 75, 80 ; MTV Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel Schleswig-Holstein § 16 ; TVG § 4 ;
Fundstellen:
NZA-RR 1999, 587
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 06.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1121 c/98

Anspruchsstellung für tarifvertragliche Sonderzuwendungen - Betriebrat - Verfallfristen

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.06.1999 - Aktenzeichen 3 Sa 538/98

DRsp Nr. 2000/8265

Anspruchsstellung für tarifvertragliche Sonderzuwendungen - Betriebrat - Verfallfristen

Da der Betriebsrat hat nicht das Mandat hat, individualrechtliche Ansprüche geltend zu machen, gilt ein an den Arbeitgeber gerichtetes Schreiben, in dem durch den Betriebsrat für mehrere Mitarbeiter eine Erschwerniszulage beansprucht wird, nicht als Anspruchstellung und ist daher auch nicht in der Lage, tarifvertragliche Verfallfristen zu hemmen.

Normenkette:

BetrVG §§ 75, 80 ; MTV Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel Schleswig-Holstein § 16 ; TVG § 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung eines Betrages von 250 DM.