1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts B-Stadt vom 07.01.2014, Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Ansprüche aus einem Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag zustehen, sowie über die korrekte Berechnung der Vergütung gemäß eines Transfer- und Sozialtarifvertrages.
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