Den Antragstellern wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung oder Beiträge aus dem Vermögen unter Beiordnung von Rechtsanwalt S bewilligt.
Zu entscheiden ist über einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein erledigtes Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in welchem die Höhe von Grundsicherungsleistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) im Streit stand.
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