BVerwG - Beschluss vom 13.01.2022
5 PB 9.21
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; ArbGG § 72a Abs. 3 S. 2 Nr. 3 Alt. 2; ArbGG § 92a S. 2; BPersVG (i.d.F.v. 09.06.2021) § 108 Abs. 2;
Vorinstanzen:
OVG Sachsen-Anhalt, vom 25.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 L 3/20

Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör

BVerwG, Beschluss vom 13.01.2022 - Aktenzeichen 5 PB 9.21

DRsp Nr. 2022/4267

Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör