Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 17. Oktober 2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens (einschließlich der Kosten für das Verfahren vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt L ..... ) und die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 17.441,00 € festgesetzt.
I.
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