Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Halle vom 18. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Anträge auf Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung des Prozessbevollmächtigten werden abgelehnt.
I.
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