I. Im Streit sind die nachträgliche Zahlung höherer Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (insgesamt in Höhe von jeweils 970,89 EUR für jeden Kläger) für die Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2005 und die entsprechende rückwirkende Korrektur bestandskräftiger Bewilligungsbescheide über die monatlichen Leistungen.
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