LAG Düsseldorf vom 05.12.1988
4 Sa 1288/88
Normen:
ArbGG § 5 ; BGB § 611 ; BetrVG § 5 ;
Fundstellen:
BB 1989, 289
DB 1989, 1343
LAGE § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 8

Arbeitnehmerstatus: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

LAG Düsseldorf, vom 05.12.1988 - Aktenzeichen 4 Sa 1288/88

DRsp Nr. 1996/18984

Arbeitnehmerstatus: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter

1. Für die rechtliche Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als freies Mitarbeiter- oder Arbeitsverhältnis kommt es nicht auf die rechtliche Ausgestaltung an, sondern darauf, ob aufgrund der faktischen Machtstellung des Dienstberechtigten ein gleichbleibender Arbeitseinsatz der Mitarbeiter deshalb sichergestellt wird, weil diese ansonsten Gefahr laufen, ihre Tätigkeit zu verlieren. 2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im übrigen eine weitgehende Eingliederung dieser Mitarbeiter in die Betriebsorganisation erfolgt. Der Gesichtspunkt einer nebenberuflichen Tätigkeit steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegen.

Normenkette:

ArbGG § 5 ; BGB § 611 ; BetrVG § 5 ;
Fundstellen
BB 1989, 289
DB 1989, 1343
LAGE § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 8