LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.03.1999
11 Sa 2023/98
Normen:
BGB § 242 ; TV über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.05.1997 § 2 Abs. 1 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 05.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 8643/96

Arbeitnehmerstatus: rechtskräftige Feststellug - Individualvereinbarung über Anwendung der Entscheidung auf einen bestimmten Zeitpunkt - tarifvertraglicher Anspruch auf 13. Monatsgehalt

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 2023/98

DRsp Nr. 2002/3733

Arbeitnehmerstatus: rechtskräftige Feststellug - Individualvereinbarung über Anwendung der Entscheidung auf einen bestimmten Zeitpunkt - tarifvertraglicher Anspruch auf 13. Monatsgehalt

Wird im Rahmen einer Statutsklage durch rechtskräftiges Urteil festgelegt, dass ein bisher als freies Mitarbeiterverhältnis abgewickeltes Rechtsverhältnis in Wirklichkeit als Arbeitsverhältnis anzusehen ist, einigen sich die Parteien daraufhin aber, dieses Urteil erst ab einem bestimmten Zeitpunkt im laufenden Kalenderjahr durch die Zahlung eines Arbeitsentgelts statt einer mehrwertsteuerpflichtigen Vergütung umzusetzen, kann in § 2 Abs. 1 Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.05.1997 nicht davon ausgegangen werden, es habe im gesamten Bezugszeitraum von 12 Monaten ein Arbeitsverhältnis bestanden.

Normenkette:

BGB § 242 ; TV über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.05.1997 § 2 Abs. 1 ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten in der zweiten Instanz zuletzt noch über die Zahlung eines Weihnachtsgeldes für 1996.

Die Klägerin arbeitete seit 1994 ununterbrochen als Sekretärin für die Beklagte. Das Vertragsverhältnis wurde als freies Mitarbeiterverhältnis durchgeführt und auf der Grundlage eines Stundenlohnes von DM 28,-- zuzüglich Mehrwertsteuer abgerechnet.