LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.11.2000
6 Sa 46/00
Normen:
TVG § 1 ; ZTV (Zulagen-Tarifvertrag für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 20.8.1993) § 4 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 05.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 4764/99

Arbeitsengelt: Ausgleichszulage für Beamte, die von der Bundesanstalt für Flugsicherung in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis übernommen wurden

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2000 - Aktenzeichen 6 Sa 46/00

DRsp Nr. 2002/7882

Arbeitsengelt: Ausgleichszulage für Beamte, die von der Bundesanstalt für Flugsicherung in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis übernommen wurden

Bei der Ermittlung der fiktiven Bruttobezüge der Beamten nach § 4 Abs. 2 des Zulagen-Tarifvertrages für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 20.8.1993 (ZTV) sind die Beiträge der Beamten zur Pflegeversicherung, nicht aber eventuelle Beiträge der Beamten zur Krankenversicherung von dem einer Nettovergütung bei Angestellten entsprechenden Nettoverdienst der Beamten abzuziehen.

Normenkette:

TVG § 1 ; ZTV (Zulagen-Tarifvertrag für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 20.8.1993) § 4 Abs. 2 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche auf Zahlung einer tariflichen Ausgleichszulage für die Zeit ab Oktober 1998.

Die am 16.10.1992 gegründete Beklagte übernahm mit Wirkung vom 01.01.1993 die ... in der Bundesrepublik Deutschland.