LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.08.1999
5 Sa 724/99
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; LTV-Bau (Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Bundesländern vom 05.05.1998 §§ 2 3 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wesel, vom 17.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1986/98

Arbeitsentgelt: Bauzuschlag nach LTV-Bau - Begriff der Baustelle

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.08.1999 - Aktenzeichen 5 Sa 724/99

DRsp Nr. 2002/3706

Arbeitsentgelt: Bauzuschlag nach LTV-Bau - Begriff der Baustelle

1. § 3 Abs. 1 LTV-Bau ist nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die unter Tage an wechselnden Einsatzorten erbracht werden. 2. Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes, die Tätigkeiten i.S. der Ziffer 1 erbringen, haben deshalb auch über den 31.03.1998 hinaus Anspruch auf Zahlung eines Bauzuschlags gemäß § 2 Abs. 2 LTV-Bau.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; LTV-Bau (Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der fünf neuen Bundesländern vom 05.05.1998 §§ 2 3 ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug im Wesentlichen noch um die Frage, ob die Beklagte berechtigt ist, einen dem Kläger gezahlten Bauzuschlag anlässlich von Tariflohnerhöhungen, beginnend mit dem 01.04.1998, "abzuschmelzen".

Der 1961 geborene Kläger ist seit dem 24.09.1979 bei der Beklagten, die im Untertagebetrieb nach eigenen Angaben bergmännische Hilfsarbeiten ausführt, als Betonbauer beschäftigt. Der Kläger war im Jahre 1998 im Wechsel in drei verschiedenen von der Beklagten betreuten Schachtanlagen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.