Die Parteien streiten um Verzugslohnansprüche im Anschluss an eine unwirksame, fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte aus verhaltensbedingten Gründen nach rechtskräftiger Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Brandenburg mit Urteil vom 26.11.1998, 3 Sa 225/98, auf das im Einzelnen Bezug genommen wird.
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