Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in Höhe von noch 1.139,02 € wegen überzahlten Arbeitslosengeldes (Alg) im Hinblick auf erzieltes Nebeneinkommen aus selbständigen Tätigkeiten.
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