LAG Berlin - Urteil vom 31.08.2000
10 Sa 1728/00
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO §§ 935 940 ;
Fundstellen:
ARST 2001, 42
FA 2001, 121
NZA 2001, 53
SpuRt 2001, 32
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 26.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ga 20061/00

Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses

LAG Berlin, Urteil vom 31.08.2000 - Aktenzeichen 10 Sa 1728/00

DRsp Nr. 2002/8226

Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses

1. Dem Antrag auf Erlaß einer auf Feststellung des Nichtbestehens eines Arbeitsverhältnisses gerichteten einstweiligen Verfügung kann ausnahmsweise ein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite stehen, wenn diese Feststellung zur Sicherung der Rechtswahrnehmung des Antragstellers (hier: Fußball-Lizenzspieler) gegenüber einem Dritten (hier: Deutscher Fußball-Bund) notwendig ist. 2. In einem solchen Fall können Bedenken an der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung im Hinblick auf deren Vollstreckbarkeit zurücktreten, weil bereits deren Existenz die Rechtswahrnehmung gegenüber dem Dritten sichern kann. 3. Ist die Berufsausübung an einen ganz bestimmten zeitlichen Rhythmus gebunden (hier: Bundesliga-Saison), so kann dies im Rahmen der Prüfung des Verfügungsgrundes unter dem Gesichtspunkt der drohenden Beeinträchtigung beruflicher Fertigkeiten zugunsten des Berufsfußballspielers berücksichtigt werden.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO §§ 935 940 ;

Tatbestand