BAG - Urteil vom 25.10.1994
3 AZR 987/93
Normen:
BetrVG §§ 95 99 ; BGB §§ 31 276 278 280 Abs. 1 § 315 ; MTV für die Angehörigen der Massa AG § 2 Nr. 5 ; TVG §§ 1 4 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
AuR 2001, 146
Vorinstanzen:
LAG Köln - 4 (14) Sa 172/93 - 01.10.93,
ArbG Siegburg - 5 Ca 1552/92 - 5 Ca 1553/92 - 15.12.92,

Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung der Arbeitszeit

BAG, Urteil vom 25.10.1994 - Aktenzeichen 3 AZR 987/93

DRsp Nr. 2002/2797

Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung der Arbeitszeit

Zu Inhalt und Bedeutung einer tarifvertraglichen Regelung, die vorschreibt, daß der Wunsch einer Teilzeitkraft auf Aufstockung ihrer Arbeitszeit bei der betrieblichen Stellenbesetzung bevorzugt zu berücksichtigen ist.

Normenkette:

BetrVG §§ 95 99 ; BGB §§ 31 276 278 280 Abs. 1 § 315 ; MTV für die Angehörigen der Massa AG § 2 Nr. 5 ; TVG §§ 1 4 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darum, ob die beiden Klägerinnen nach § 2 Nr. 5 Abs. 2 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Massa AG (MTV Massa) einen Anspruch darauf haben, als Vollzeitkräfte beschäftigt zu werden. § 2 Nr. 5 MTV Massa enthält folgende Regelung:

"Die Umwandlung eines Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis ist nur auf Wunsch des Arbeitnehmers und nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig.

Wünscht ein Teilzeitarbeitnehmer eine Aufstockung seiner Arbeitszeit oder ein Vollzeitarbeitsverhältnis, so ist dieser Wunsch bevorzugt bei der betrieblichen Stellenbesetzung unter Beteiligung des Betriebsrates zu berücksichtigen."