ArbG Berlin - Urteil vom 04.12.1991
63 A Ca 15562/91
Fundstellen:
AuA 1992, 285
DB 1992, 586
ZIP 1992, 653

ArbG Berlin - Urteil vom 04.12.1991 (63 A Ca 15562/91) - DRsp Nr. 1998/4117

ArbG Berlin, Urteil vom 04.12.1991 - Aktenzeichen 63 A Ca 15562/91

DRsp Nr. 1998/4117

1. Der Begriff der mangelnden persönlichen (politischen) Eignung nach Abs. 4 Nr. 1 der Kündigungsbestimmungen der Anlage I des Einigungsvertrags hat keine grundsätzlich andere Bedeutung als der bisherige Begriff der mangelnden persönlichen Eignung wegen Zweifeln an der Verfassungstreue. 2. Die mangelnde persönliche Eignung kann im allgemeinen nicht allein damit begründet werden, daß der Arbeitnehmer in der früheren DDR staatliche Funktionen wahrgenommen oder sonst das dortige System aktiv unterstützt hat. Erforderlich ist vielmehr in der Regel der Nachweis konkreten Fehlverhaltens oder sonstiger konkreter Umstände, die die Schlußfolgerung zulassen, der Arbeitnehmer werde sich in Zukunft dem Grundgesetz gegenüber nicht loyal verhalten und seine Grundwerte nicht akzeptieren; hierdurch muß das jetzige Arbeitsverhältnis konkret berührt sein. 3. Auch aktiven Befürwortern des DDR-Systems ist nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten eine Neuorientierung zu ermöglichen, ohne daß sie ihre früheren Überzeugungen verleugnen müssen.