Die Parteien streiten über eine Versorgungsanwartschaft.
Der am ...... 1958 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 18. November 1991 als Sachbearbeiter/Bauleiter beschäftigt und schied nach einer betriebsbedingten Kündigung mit Datum vom 24. September 2001 zum Ablauf des 31. Dezember 2001 aus - entsprechend einem im vorliegenden Rechtsstreit in erster Instanz geschlossenen Teilvergleich, in dem die Beklagte sich zur Zahlung einer Abfindung in Höhe von 6.000,-- EUR verpflichtet hat.
Im schriftlichen Arbeitsvertrag heißt es u.a.:
"§ 3
Die ersten 6 Monate des Anstellungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Anstellungsvertrag beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Danach beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende. ...
§ 8
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