LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 29.11.2012
L 5 KR 34/11
Normen:
RVO § 197; SGB V § 275 Abs. 1c Satz 3; SGB V § 39;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 20.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 192/09

Aufwandspauschale für Rechnungsprüfung nach stationärer Entbindung; unbegründete Zahlungsklage der Klinikträgerin gegen Krankenkasse bei fehlender Krankenhausbehandlung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.11.2012 - Aktenzeichen L 5 KR 34/11

DRsp Nr. 2013/4866

Aufwandspauschale für Rechnungsprüfung nach stationärer Entbindung; unbegründete Zahlungsklage der Klinikträgerin gegen Krankenkasse bei fehlender Krankenhausbehandlung

Aufgrund einer Abrechnungsprüfung für eine stationäre Entbindung kann kein Anspruch auf eine Aufwandspauschale entstehen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck

vom 20. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 100,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

RVO § 197; SGB V § 275 Abs. 1c Satz 3; SGB V § 39;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale hat.

Die Klägerin ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in R....... Sie betreibt neben weiteren Kliniken das St. E........-Krankenhaus L......... in Rheinland-Pfalz. In diesem Krankenhaus war die bei der Beklagten Versicherte N.O................ wegen einer Entbindung vom 9. Mai bis 13. Mai 2008 stationär aufgenommen worden.