A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Anordnung und Durchführung von Auslandsdienstreisen mit mindestens einer auswärtigen Übernachtung der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt.
Antragsteller (Beteiligter zu 1) ist der für den Betrieb des Arbeitgebers (Beteiligter zu 2) gebildete Betriebsrat. Der Arbeitgeber, ein eingetragener Verein, verfolgt das Ziel, die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland zu festigen und das Verständnis für Deutschland im Ausland zu vertiefen (§ 2 der Satzung - siehe BAG 21. Juli 1998 - 1 ABR 2/98 - BAGE 89, 228). Zur Erfüllung der dabei anfallenden Aufgaben werden immer wieder Mitarbeiter auf Dienstreisen unterschiedlicher Dauer ins Ausland gesandt.
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