Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. November 2013 - 7 Sa 500/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass ein Zinsanspruch des Klägers in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.822,93 Euro brutto erst seit dem 1. März 2013 besteht.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Berechnung einer Sozialplanleistung.
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