Die Parteien streiten über die Zahlung eines Essensgeldzuschusses.
Der Kläger ist bei der Beklagten, die ca. 1000 Arbeitnehmer/innen beschäftigt, seit dem 25.07.1997 tätig. Bei der Beklagten besteht ein Betriebsrat.
Die Beklagte zahlte ihren Arbeitnehmer/innen seit ca. 1961 einen Essensgeldzuschuss, zu Anfang in Form eines Zuschusses zu Essensportionen, die von einer Fremdfirma in den Betrieb geliefert wurden, seit 1978 in Form von Essensmarken. Bis Ende August 1982 gab es neun Gruppen von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, denen Zuschüsse zwischen DM 1,00 und DM 1,70 gezahlt wurden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Schreiben der Beklagten an alle Abteilungen und Betriebe betreffend "Richtlinien für die Bestellung und Abrechnung von Essensportionen" vom 06.09.1972 (Anl. K 5, Bl. 26 d. A.) Bezug genommen.
Mit Schreiben vom 16.08.1982 (Anl. B 1, Bl. 32) teilte die Beklagte allen Betrieben (außer der Verwaltung) Folgendes mit:
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