Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16.10.2013 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
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