LAG Hamm - Urteil vom 06.06.2014
18 Sa 1527/13
Normen:
Sonderurlaubsverordnung § 13 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 16.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2135/13

Ausschluss der beurlaubten Beamten aus SozialplanVerstoß gegen betriebsverfassungsrechtlichen GleichbehandlungsgrundsatzAusgleichs- und Überbrückungsfunktion eines Sozialplans

LAG Hamm, Urteil vom 06.06.2014 - Aktenzeichen 18 Sa 1527/13

DRsp Nr. 2014/18198

Ausschluss der beurlaubten Beamten aus Sozialplan Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion eines Sozialplans

Die Regelung eines Sozialplans, die beurlaubte Beamte von Abfindungsansprüchen ausschließt, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin dahin abgeändert, dass die Klage vollen Umfangs abgewiesen wird.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Sonderurlaubsverordnung § 13 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

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