LAG Hamm - Urteil vom 06.06.2014
18 Sa 1686/13
Normen:
Sonderurlaubsverordnung § 13 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 15.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1433/13

Ausschluss der beurlaubten Beamten aus SozialplanVerstoß gegen betriebsverfassungsrechtlichen GleichbehandlungsgrundsatzAusgleichs- und Überbrückungsfunktion eines Sozialplans

LAG Hamm, Urteil vom 06.06.2014 - Aktenzeichen 18 Sa 1686/13

DRsp Nr. 2014/18199

Ausschluss der beurlaubten Beamten aus Sozialplan Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion eines Sozialplans

Die Regelung eines Sozialplans, die beurlaubte Beamte von Abfindungsansprüchen ausschließt, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 BetrVG.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.10.2013 - 3 Ca 1433/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung der Klägerin, die sich gegen die Abweisung des Zahlungsantrags durch das Arbeitsgericht richtet, zurückgewiesen wurde.

Normenkette:

Sonderurlaubsverordnung § 13 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, die die Beklagte auf betriebliche Gründe stützen will, sowie über den Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 4.