Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 18. Juni 2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A. Die zu 1) beteiligte Arbeitgeberin begehrt die Ersetzung der Zustimmung des zu 2) beteiligten Betriebsrats zu der von ihr beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3).
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